I. Allgemeines
Für alle Geschäfte der Bauelemente Junghans GmbH Bad Schlema gelten die nachstehenden
Geschäftsbedingungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Die Geschäftsbedingungen sind maßgeblicher Bestandteil aller Angebote
und Geschäfte. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen.
II. Angebote
Soweit nicht anderes vereinbart wird, sind Angebote der GmbH
nur für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Erstellung gültig. Eine Preisbindung
kommt nur dann zustande, wenn das Angebot innerhalb der vorgenannten Frist angenommen
wird. Für in Angeboten enthaltene produkt- oder fertigungsspezifische Bezeichnungen
wird keine Gewähr übernommen. Bei handels- und fabrikationsüblichen
Sachbezeichnungen sind für alle Maße, Gewichte und technischen Angaben
die fabrikationsüblichen Daten zugrunde gelegt. Herstellungsbedingte, technische
Material- und Aufbauänderungen bleiben vorbehalten.
III. Vertragsabschluß, Leistung
Ein Vertrag auf Basis eines Angebotes des Vertragspartners, sowie mündliche oder telefonische Vertragsabschlüsse kommen erst aufgrund
einer schriftlichen Bestätigung von Bauelemente Junghans als verbindlich und zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Bei Verträgen mit Lieferung
und Montage gilt die VOB/B als vereinbart.
Ausführungszeiten beginnen erst generell nach vollkommener Klärung
des erteilten Auftrages und vorliegen sämtlicher für die Ausführung notwendiger Unterlagen und Pläne.
Sie sind nicht verbindlich, soweit diese Ausführungsfristen
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei verspätetem Baubeginn, Änderungen im Bauablauf oder Behinderungen
sind generell neue Ausführungsfristen schriftlich zu vereinbaren. Für Verzögerungen,
welche nicht durch Verschulden der Bauelemente Junghans GmbH entstanden sind, werden
keine Ersatz- oder Gewährleistungsansprüche anerkannt.
IV. Abnahme
Der Vertragspartner ist zur förmlichen Abnahme einer Werkleistung verpflichtet,
sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist. Verzögert sich die
Abnahme ohne Verschulden der Bauelemente Junghans GmbH, so gilt die Abnahme nach
Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt, sofern von
der Bauelemente Junghans GmbH keine förmliche Abnahme verlangt wird. Besteht
die Bauelemente Junghans GmbH auf förmliche Abnahme, so kann auch durch Ingebrauchnahme
der Leistung eine Abnahme nicht fingiert werden. Mit der Abnahme der Leistungen
der Bauelemente Junghans GmbH entfällt die Haftung für erkennbare Mängel,
soweit sich der Vertragspartner nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels
vorbehalten hat. Gleiches gilt für eventuelle Verzugsschäden oder
eine vereinbarte Vertragsstrafe.
V. Preise, Rechnungen
Falls nicht ausdrücklich ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart ist, wird
die Leistung nach Aufmaß, Material und Zeitaufwand abgerechnet. Eine Preiserhöhung
bleibt in dem Umfange vorbehalten, in dem eigene Kosten seit dem Tage des Vertragsabschlusses
nachweislich gestiegen sind. Den Rechnungen und Preisangeboten der Bauelemente Junghans GmbH
wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe
hinzugerechnet, soweit sie nicht bereits gesondert ausgewiesen ist.
VI. Mängelrügen, Reklamationen
Soweit eine Abnahme nicht erforderlich ist, sind Mängel oder Reklamationen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Lieferung
oder Leistung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Lieferung oder Leistung
auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
VII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
Das Eigentum an gelieferten Sachen geht frühestens mit der Abnahme gem.
Art. IV der Geschäftsbedingungen an den Vertragspartner über.
Bis zu vollständigen Erfüllung aller gegen den Vertragspartner zustehenden
Zahlungsansprüche bleiben sämtliche gelieferten Sachen Eigentum der
Bauelemente Junghans GmbH . Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung
der Sachen zur Bezahlung im regulären Geschäftsverkehr nur unter der
Bedingung berechtigt, daß er seinen Kunden den gleichen Eigentumsvorbehalt
auferlegt. Er tritt heute schon die aus einem eventuell Weiterverkauf entstehenden
Ansprüche an die Bauelemente Junghans GmbH ab. Bei Vergleich oder Konkurs des
Vertragspartners oder seinen Kunden sind sämtliche Waren aussonderungsberechtigt.
Für den Fall, daß die Bauelemente Junghans GmbH Eigentum an eingebauten
Sachen (z. B. gemäß den Regelungen der §§ 94, 946 BGB)
verliert, tritt der Vertragspartner mit Abschluß des Vertrages, sofern
er nicht selbst Eigentümer des Grundstückes ist, sämtliche eigenen
Forderungen gegenüber dem Eigentümer aus allen Rechtsgründen
- insbesondere aus Vertrag, ungerechtfertigter Bereicherung oder Schadenersatzansprüche
- an die Bauelemente Junghans GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Wertes
der eingebauten Sachen und dient der Absicherung der Ansprüche der Bauelemente Junghans GmbH wegen des Verlustes des Eigentums.
VIII. Zahlungsbedingungen
Die Bauelemente Junghans GmbH ist berechtigt, auch wenn dies einzelvertraglich nicht
ausdrücklich vereinbart wurde. Abschlagszahlungen in Form von Teilrechnungen
nach Lieferung bzw. Leistungsfortschritt zu verlangen. Ebenso besteht die Möglichkeit,
jederzeit die Abnahme von entsprechenden Teilleistungen zu verlangen und gegebenenfalls
abzurechnen.
IX. Haftungsbeschränkungen, Aufrechnung
Die Haftung der Bauelemente Junghans GmbH wird im Falle des Schadensersatzes soweit
gesetzlich zulässig auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen möglich.
X. Schadenersatz, Verzug, Vertragsstrafe
Im Falle unzulässiger Kündigung eines Vertrages durch den Vertragspartner,
sowie in allen sonstigen Fällen des Schadensersatzes ist die Bauelemente Junghans GmbH berechtigt statt Einzelnachweis des entstehenden Schadens 10% der Auftragssumme
als pauschalen Ersatzbetrag - insbesondere für entgangenen Gewinn - zu
fordern. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz nach entsprechendem
Nachweis ist nicht ausgeschlossen. Außerdem sind die bereits erbrachten
Lieferungen und Leistungen vertragsgemäß zu vergüten. Der Vertragspartner
befindet sich auch ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, wenn vereinbarte
Zahlungstermine und -fristen, um mehr als 5 Werktage überschritten werden.
Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Bauelemente Junghans GmbH neben dem sonstigen
Verzugsschaden eine Verzinsung der Forderung fordern.
Vertragsstrafen müssen individuell und ausdrücklich vereinbart werden.
XI. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn es sich
beim Vertragspartner um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich, rechtliches Sondervermögen handelt, das
Amts- oder Landgericht Zwickau örtlich zuständig.